Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für IT-Dienstleistungen von Pragma Technologies. Für Bestellungen im Online-Shop unter pragma-shop.de gelten die dort veröffentlichten Bedingungen.
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Pragma Technologies (nachfolgend „Pragma“) und ihren Kunden über IT-Dienstleistungen, insbesondere Beratung, Software-Entwicklung, Einführung und Betrieb von KI-Lösungen, Leistungen auf den Plattformen ServiceNow und SAP sowie die Bereitstellung von Teams aus unseren Entwicklungszentren (Offshore Development Center).
2. Unsere Leistungen richten sich ausschliesslich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie an Unternehmen in der Schweiz.
3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Pragma ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebote, Leistungsbeschreibungen und Statements of Work (Einzelverträge), haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
1. Angebote von Pragma sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots in Textform oder durch eine Auftragsbestätigung von Pragma zustande.
3. Art, Umfang und Zeitrahmen der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
§ 3 Leistungen
1. Pragma erbringt Beratungs-, Unterstützungs- und Betriebsleistungen als Dienstleistungen, sofern im Einzelvertrag nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart ist. Ist ein bestimmter Erfolg geschuldet, etwa die Erstellung einer abgegrenzten Software, gelten ergänzend die Regelungen zum Werkvertrag.
2. Pragma ist berechtigt, Leistungen durch eigene Mitarbeitende an ihren Standorten und in ihren Entwicklungszentren sowie durch sorgfältig ausgewählte Subunternehmer zu erbringen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden verbleibt bei Pragma.
3. Personenbezogene und sonstige vertrauliche Daten des Kunden werden nur an Standorten und von Personen verarbeitet, die im Einzelvertrag oder in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung festgelegt sind.
4. Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie im Einzelvertrag ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
1. Der Kunde unterstützt Pragma bei der Leistungserbringung. Er stellt insbesondere rechtzeitig die erforderlichen Informationen, Zugänge zu Systemen, Testdaten und Ansprechpartner zur Verfügung.
2. Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde seine Mitwirkung nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
§ 5 Abnahme
1. Soweit Werkleistungen vereinbart sind, nimmt der Kunde die Leistung nach Fertigstellung ab. Er prüft sie innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung und erklärt die Abnahme oder teilt wesentliche Mängel in Textform mit.
2. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie produktiv nutzt oder innerhalb der Prüffrist keine wesentlichen Mängel mitteilt.
§ 6 KI-Lösungen
1. KI-Lösungen arbeiten auf Basis statistischer Modelle. Ihre Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Ergebnisse vor ihrer Verwendung angemessen zu prüfen, insbesondere wenn sie Grundlage für Entscheidungen mit rechtlicher, finanzieller oder gesundheitlicher Bedeutung sind.
2. Von Pragma eingeführte KI-Lösungen unterstützen organisatorische und administrative Abläufe. Medizinische Diagnosen und Therapieentscheidungen trifft stets qualifiziertes Fachpersonal.
3. Werden KI-Modelle oder Dienste von Drittanbietern eingesetzt, gelten für deren Nutzung ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Pragma weist den Kunden vor dem Einsatz auf diese hin.
§ 7 Vergütung und Zahlung
1. Die Vergütung richtet sich nach dem Einzelvertrag. Sie erfolgt nach Aufwand auf Basis der vereinbarten Stunden- oder Tagessätze, als Festpreis oder als wiederkehrende Gebühr.
2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer beziehungsweise Mehrwertsteuer.
3. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
4. Bei Leistungen nach Aufwand rechnet Pragma monatlich auf Grundlage der erfassten Zeiten ab. Reisekosten und Auslagen werden nur erstattet, wenn sie vereinbart oder vom Kunden vorab freigegeben wurden.
5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
§ 8 Nutzungsrechte
1. An individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen räumt Pragma dem Kunden mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für eigene Geschäftszwecke ein, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.
2. Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Vorlagen und Methoden von Pragma bleiben Eigentum von Pragma. Der Kunde erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht, soweit es für die Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist.
3. Für Open-Source-Komponenten und Software von Drittanbietern gelten deren Lizenzbedingungen.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
1. Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
2. Soweit Pragma personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schliessen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO beziehungsweise nach dem Schweizer Datenschutzgesetz.
§ 10 Mängel
1. Bei Werkleistungen leistet Pragma bei Mängeln zunächst nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
2. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Hier gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 11 Haftung
1. Pragma haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Pragma nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf.
3. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Für den Verlust von Daten haftet Pragma nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemässer und regelmässiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
1. Laufzeit und Kündigungsfristen von Dauerleistungen, insbesondere Managed Services, Agent Operations und dedizierten Teams, richten sich nach dem Einzelvertrag.
2. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Textform.
2. Für Verträge mit Pragma Technologies Deutschland gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für Verträge mit Pragma Technologies Schweiz schweizerisches Recht, jeweils unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
3. Gerichtsstand ist der Sitz der vertragsschliessenden Pragma-Gesellschaft, also Hamburg beziehungsweise Luzern. Pragma ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.